Die "Berggrenze"

Ein Straßenname

„Berggrenze“

Im Hettstedter Ortsteil Burgörner-Altdorf, trägt eine Straße den Namen „Berggrenze“. In der Vergangenheit hatte man diese Straße immer mit Namen der gegenwärtig aktuellen, politischen Größen bezeichnet. Nach der demokratischen Wende 1990, einigten sich die Stadträte von Hettstedt diese ehemalige Dorf-Hauptstraße mit dem historischen Namen „Berggrenze“ zu benennen. Diese „Berggrenze“ hat nun mit einer Abgrenzung zu den Bergen des auslaufenden Harzgebirges, wie teilweise fälschlich angenommen und kritisiert wurde, überhaupt nichts zu tun.

Vielmehr ist „Berggrenze“ die uralte Bezeichnung für eine Grenze die ein Gebiet umfasst, in welchem mit kaiserlichem Privileg, den Grafen von Mansfeld gestattet war, Bergbau zu betreiben. Wegen Streitigkeiten zwischen den Nachfolgern, den Kursächsischen und preußischen Bergbaubetreibern über die Nutzung des Wipperlaufes als Aufschlagwasser für die Hütten, kam es zu Streitigkeiten und 1747 zu einem Vergleich. Daraufhin wurde ein Teil der Berggrenze mit 40 Grenzsteinen, neu markiert.

Seit dieser Zeit verläuft nun die sogenannte „Kaiserliche Berggrenze“, welche laut Kaiserlichem Dekret von 1364 „die Wipper entlang bis an den Hof Burgörner führte“, nunmehr bis an die einstige Berghütte, (Kupferkammerhütte oder Bleihütte wie wir es kennen), dann diese Hauptstraße entlang durch Burgörner bis an das Welfesholz.

Somit trifft diese historische Bezeichnung „Berggrenze“ als Straßenbezeichnung uneingeschränkt zu und sollte uns an ein Stück Geschichte erinnern in welche unser Heimatort Burgörner, nachweislich laut Urkunden, 650 Jahre fest eingebunden war.

Ausschnitt aus einer Karte von 1749 wo der Verlauf der Berggrenze durch Burgörner vom Grenzstein 30 – 33 angezeigt ist.

Nach der Eröffnung des Mansfeld-Museum 1985 erinnerte man sich auch wieder an die nahegelegene „Kaiserliche Berggrenze“. Gegen alle Regeln des Denkmalschutzes wurde nach den Grenzsteinen gesucht und ein Stein ausgegraben ohne eine Fundstellenmarkierung oder ein Duplikat zu hinterlassen. Diese, auch zu DDR Zeiten, gesetzeswidrige Aktion wurde auf der Bodendenkmalspfleger Tagung in Lüttchendorf 1987 ausführlich behandelt.

Mit einem, damals mühevoll erarbeiteten Lichtbilder-Vortrag, wurde den Teilnehmern die einstige Bedeutung dieser sogenannten „Kaiserlichen Berggrenze wieder nahegebracht.

Die

veröffentlichte diesen Vortrag wie folgt:

Im Jahre 1986 wurde an einer Halde bei Welfesholz ein weiterer Grenzstein gefunden. An der Vorderseite konnte man die Zahl 39 gut erkennen. Auf der Oberkante war der Buchstabe B zu sehen. Dieses B steht für Berggrenze. Dieser Stein wurde nicht ausgegraben!

Der Verlauf der Berggrenze ist aus Berichten u. a. von C. Span­genberg, Karl Krumhaar, Franke und Biering bekannt. Beweisstücke hatte man bisher nicht.

Ausschnitt aus der Karte: „Grafschaft Mansfeld“ von K.Krumhaar

C. Spangenberg gibt in seiner Chronik von 1572 den Wortlaut des ältesten Lehnsbrie­fes vom Jahre 1364 wieder. Darin sind die Grenzen eines bestimmten Gebie­tes, welches die Mansfelder Berggrenze umschließt, beschrieben.

Die älteste Abschrift befindet sich in Dresden, nach dem Original gefertigt von Heinrich von Bila, Haupt­mann zu Heringen, am 3. September 1578, und gleicht am meisten den Text welchen uns der Chronist Spangenberg überliefert. Aus Vergleichen liegt die Vermutung nahe, dass die Erteilung des Bergrechts nur eine Wiederholung eines früheren Privi­legs darstellt.

Karl IV. – Votivtafel des Prager Erzbischofs – Jan Očko von Vlašim 1371

Deutsche Könige und Kaiser des Mittel-Alters

E. Engel u. E. Holtz / Urania-Verlag – Leipzig, Jena, Berlin 1990

Der gleiche Text wird auch in späteren Urkunden genutzt, so belehnt König Sigismund

 

am 7. Juni 1417 die Mansfelder Grafen mit Reichslehen. Am 21. Juli 1437 werden die Privilegien von 1364 und 1417 bestätigt. Nach diesem Text verlief die Berggrenze quer durch den Salzigen See bis an das Dorf Homburg. Von hier bis Rothenschirmbach, danach zum Kloster Sittichenbach, weiter bis an den Mönchshof Schwynswende, bis an den Wald Krummenhayn, bis an das Dorf Emptile, von Emptile aus an den Hof Etzkerode bis an die Dörfer zu Lichtenhayn.

Die beiden Urkunden wurden Band I. von Dr. jur. Walter Mück

„Der Mansfelder Kupferschieferbergbau“ entnommen.

Danach verlief die Berggrenze an der Wipper entlang bis Burgörner. Es könnte sein, daß die Grafen von Mansfeld dann die nördliche Grenze erweitert haben und im Jahre 1437 vom Kaiser bestätigt bekamen. Die Grenze verlief nun bei Rammelburg durch das Wippertal und führte ein Stück die Klausstraße entlang bis zur Abzweigung Greifenhagen Hettstedt, über das Rödgen, Großörner ein schließend, den Hüttengraben entlang zur Kupferkammerhütte, durch die Ortslage Burgörner nach Welfesholz, über die Warte nach Gerbstedt bis zur Schlenze und schließlich bis zur Saale. Weiter die Saale aufwärts bis an das Wasser der Salzke und zurück zum Salzigen See.

Nach alten Berichten wurden zur Markierung der Berggrenze auch sogenannte Malsteine oder auch Steinhaufen verwendet, es war also keine einheitliche Markierung. Der erhalten gebliebene Stein wurden erst im Jahre 1749 gesetzt, als es zu Streitigkeiten zwischen Preußen und Kursachsen kam. Im wesentlichen ging es um das Revier Burgörner und die an der Wipper gelegenen Hütten.

Kupferkammerhütte in Burgörner, von Giebelhausen um 1835.

Diese Einigung wurde durch Druck von Friedrich II. durchgesetzt. Als Grundlage wurden die Berggrenzprotokolle von 1671 und 1711 verwandt. Danach wurde die Grenze von Drei Eichen bis an das Welfesholz mit 40 Steinen gekennzeichnet. Erst am 17. März 1808 wurde das Mansfelder Bergregal mit der Landeshoheit vereinigt.

Helmut Lohmeier.

(Nach einem Vortrag von Erich Graf auf der Tagung der Bodendenk­malpfleger in Lüttchendorf)

Diese Berg-Grenze wurde in regelmäßigen Abständen bezogen. Einmal um evtl. Veränderungen, wie abhanden gekommene Malsteine oder andere Veränderungen zu berichtigen und aufzunehmen, zum anderen aber auch um die nachwachsenden Generationen mit dem Verlauf dieser Grenze vertraut zu machen.

Über den Ablauf einer solchen Grenzbeziehung werden wir hier an dieser Stelle in einer Fortsetzung berichten.

Grenzstein Nr. 39 (eine der fortlaufenden Nummern 1- 40) im Mansfeld Museum.

Auf der Ober- und Rückseite tragen die Steine die Aufschrift C. S. B.
(Chursächsische Berggrenze )

Im Laufe der Jahre wurde er durch einen Pflugschar (Schneide des Pfluges) beschädigt.

 

 

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