Schöffengericht zu Hettstedt

Sitzung vom 5. März 1891:

Als Schöffen fungierten die Herren Lohgerbermeister Friedrich Zilling Molmeck und Herr Kaufmann Albert Heyroth hier.

Der Berginvalid und Turmwächter Friedrich Bernutz hier selbst ist beschuldigt, am 23. September vor Js. die Entweichung der unverehelichten Hedwig Vasold, mit derenTransport und Rücktransport nach Eislebener betraut war, durch Fahrlässigkeit befördert zu haben. Der Angeklagte, welcher wegen einer Unzulässigkeit, die er sich auf diesem Transport hat zu Schulden kommenlassen, bereits disziplinarisch mit einer Geldstrafe von 9 Mark belegt ist, hat nach seinem eigenen Geständnis mit der Transportatin in Eisleben mehrere Lokale und den Wiesenmarkt und nach seiner Rückkehr hier selbst noch 3 Lokale besucht.

Auf dem Rücktransport haben sich dem Angeklagten und der Transportantin noch 2 Begleiter zugesellt. Das letzte Lokal, welches von den vier Personen hier aufgesucht wurde, war Ahrens Garten. Hier saß der Angeklagte in einer Laube, während die Transportantin frei nach ihrem Belieben im Garten umher promenierte. Tatsächlich entwichen ist dieselbe allerdings nicht, es ist aber wohl anzunehmen, daß es dahin gekommen sein würde, wenn nicht Herr Stadtsekretär Kern, der demTransport schon entgegen gegangen und dann Bernutz beobachtet hatte, in dem Augenblick, wo die Vahsold sich völlig außer Aufsicht befand, interveniert hätte.

Das Gericht ist der Ansicht, da ́jede Form der Aufhebung der Gefangenschaft mit einer Entweichung gleich bedeutend ist und verurteilt dementsprechend den Angeklagten zu 15 Mk. Gekdstrafe ev. 3 Tage Gefängnis und die Kosten des Verfahrens.

Nach dem Original Ausschnitt. Lediglich Schriftbild heutigen Erfordernissen entspr. bearbeitet E.Graf, Chronist/April 2019

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