Aus Urbarium-Burgörner 1786

Der Ausdruck Urbarium ist in unserer Region weniger gebräuchlich, es ist ein Verzeichnis über Besitzrechte der Grundherrschaft und damit auch Abgabenregister bzw. Steuerliste für zu erbringende Leistungen ihrer Grunduntertanen. Es ist deshalb eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle und für unsere Forschungen eine sehr konkrete und informative Quelle zur Betrachtung des allgemeinen Lebens in einem Dorf.

Auszug zum Schulmeister

Gefertigt v. Rainer Henning, Eisleben

Das Amt Burgörner besteht aus dem Dorfe dieses Namens und dem darinnen belegenen Vorwerk der Herrschaft und einem in dem Dorfe Siersleben belegenen Vorwerk (Vergl. auch Beschreibende Darstellung der Bau- u. Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen. XVII. Heft Der Mansfelder Gebirgskreis.
(Halle 1893. Seite 202 ff.)

Auszug zum Schulmeister

c. der Schulmeister erhält
1. von jedem Hause 1 Groschen auf jedes Quartal
2. zum neuen Jahr 1 Groschen von jedem Hause
3. von jedem Hause alljährlich 2 Metzen Roggen eislebischen Ge-mäßes
4. für das Neujahrsingen wird willkürlich bezahlt und ebenso auch
5. zu Ostern das Renn Ei (Anmerkung: eine vielerorts historisch verbürgte
Sammlung zu Ostern, welche nicht nur Eier, sondern auch andere gute Dinge
wie Geld, Weißbrot, Festgebäck u.a. um-fassen konnte)
6. Accidentien
6.1. bei einer Kindtaufe 3 Groschen
6.2. für den Gevatterbrief 1 Groschen
6.3. bei dem Kirchgang der Wöchnerin 1 Groschen
6.4. bei Confirmation eines Kindes, wen es zum ersten Mal zum heiligen
Abendmahl zugelassen wird, 6 Groschen
6.5. jedes Kind gibt jährlich 16 Groschen und folglich quartaliter 4 Groschen
Schulgeld, wenn sie aber Schreiben lernen 1 Taler oder quartaliter 6 Groschen.
Die Privatstunden werden apart (extra) be-zahlt
6.6. bei einer Trauung oder Hochzeit bekommt er 6 Groschen
6.7. für das Läuten bei dieser Gelegenheit 2 Groschen, auch wird er
6.8. wenn eine Mahlzeit dabei gegeben wird zu selbiger geladen oder erhält statt
dessen 6 Groschen und
6.9. wird im Becken an der Kirchtür für ihn geopfert. Es ist aber willkürlich wie-
viel ein Jeder geben will
6.10. wenn einem Kranken das Abendmahl im Hause gereicht wird, erhält der
Schulmeister 3 Groschen
6.11. bei Beerdigung einer erwachsenen Person 6 Groschen
6.12. eines Kindes 3 Groschen, außerdem aber
6.13. für das Läuten bei solcher Gelegenheit 2 Groschen
6.14. bei Gelegenheit einer Parentation (Trauerrede) 8 Groschen incl. des Läutens
6.15. und bei Leichenpredigt mit Einschluss des Läutens 14 Gro-schen
6.16. für jedes von den Leidtragenden zu singen aufgebenem Lied 1 Groschen
6. 17. Jedes Schulkind muß jährlich 4 Bund Stroh zur Feuerung ge-ben

Das Urbarium Burgörner wurde von Rainer Henning, Eisleben, im Kirchenarchiv gefunden und im
Selbstverlag bearbeitet.

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